Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2909
BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19 (https://dejure.org/2020,2909)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2020 - 4 StR 608/19 (https://dejure.org/2020,2909)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 4 StR 608/19 (https://dejure.org/2020,2909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,2909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 337 StPO, § 344 StPO
    Beschwer des Angeklagten durch freisprechendes Urteil

  • IWW

    § 177 Abs. 1, 5 Nr. 1 und 3 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 261 StPO, § 349 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Tenorbeschwer für die Zulässigkeit der strafprozessualen Revision i.R.e. Freispruchs vom Verdacht der sexuellen Nötigung

  • rewis.io

    Beschwer des Angeklagten durch freisprechendes Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfordernis der Tenorbeschwer für die Zulässigkeit der strafprozessualen Revision i.R.e. Freispruchs vom Verdacht der sexuellen Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Revision gegen einen Freispruch in der Regel unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 192
  • StV 2020, 454
  • BeckRS 2020, 2151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • EGMR, 15.01.2015 - 48144/09

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch eine gerichtliche Schuldfeststellung, die

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19
    Ein Konventionsverstoß kann etwa zu bejahen sein, wenn das nationale Gericht im Falle des Freispruchs in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringt, es sei von der Schuld des Angeklagten tatsächlich überzeugt (EGMR, Urteil vom 15. Januar 2015 - 48144/09 - Cleve/Deutschland, NJW 2016, 3225).

    Die schriftlichen Urteilsgründe standen hierzu aber in Widerspruch; denn sie enthielten Äußerungen, aus denen hervorging, der Angeklagte habe die ihm vorgeworfenen Handlungen tatsächlich begangen, lediglich fehle wegen einer unzureichenden Zeugenaussage die hinreichende Gewissheit hinsichtlich eines bestimmten, für die Verurteilung erforderlichen Tathergangs (vgl. EGMR, Urteil vom 15. Januar 2015 aaO Nr. 21, 57 f., 86, 91, 94: "... dass es tatsächlich zu sexuellen Übergriffen des Angeklagten zu Lasten seiner Tochter ... gekommen ist.').

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19
    Zwar kann in seltenen Ausnahmefällen auch ein freisprechendes Urteil durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (vgl. BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160; 140, 42; Beschluss vom 21. April 2004 - 2 BvR 581/04).

    Das ist aber nicht schon dann anzunehmen, wenn die Entscheidungsgründe einzelne, den Beschwerdeführer belastende, unangenehme oder für ihn "unbequeme' Ausführungen enthalten (vgl. BVerfGE 28, 151, 161; BGH, aaO).

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19
    a) Aus verfassungsrechtlichen Vorgaben, die in besonders gelagerten Ausnahmefällen zu einer Durchbrechung dieser Grundsätze führen können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 730), ergibt sich vorliegend nichts anderes.
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19
    Zwar kann in seltenen Ausnahmefällen auch ein freisprechendes Urteil durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (vgl. BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160; 140, 42; Beschluss vom 21. April 2004 - 2 BvR 581/04).
  • BGH, 12.07.2016 - KRB 16/15

    Rechtsbeschwerde in einem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren:

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19
    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich die unmittelbare Beeinträchtigung der Rechte des Rechtsmittelführers aus dem Tenor selbst und nicht nur aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGH, Urteile vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 und vom 26. März 1959 - 2 StR 566/58, BGHSt 13, 75, 77 für den auch hier vorliegenden Fall eines Freispruchs nach dem Grundsatz in dubio pro reo; Beschlüsse vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 376 ff. für einen Freispruch aus rechtlichen Gründen; vom 12. Juli 2016 - KRB 16/15 für das Kartellordnungswidrigkeitenverfahren; Quentin in MüKo-StPO, § 322 Rn. 2 für die Berufung; Knauer/Kudlich in MüKo-StPO, § 333 Rn. 10 für die Revision und allgemein Allgayer in MüKo-StPO, § 296 Rn. 44 ff.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11; vom 18. Juli 2018 - 4 StR 259/18).
  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19
    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich die unmittelbare Beeinträchtigung der Rechte des Rechtsmittelführers aus dem Tenor selbst und nicht nur aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGH, Urteile vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 und vom 26. März 1959 - 2 StR 566/58, BGHSt 13, 75, 77 für den auch hier vorliegenden Fall eines Freispruchs nach dem Grundsatz in dubio pro reo; Beschlüsse vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 376 ff. für einen Freispruch aus rechtlichen Gründen; vom 12. Juli 2016 - KRB 16/15 für das Kartellordnungswidrigkeitenverfahren; Quentin in MüKo-StPO, § 322 Rn. 2 für die Berufung; Knauer/Kudlich in MüKo-StPO, § 333 Rn. 10 für die Revision und allgemein Allgayer in MüKo-StPO, § 296 Rn. 44 ff.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11; vom 18. Juli 2018 - 4 StR 259/18).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19
    Zwar kann in seltenen Ausnahmefällen auch ein freisprechendes Urteil durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (vgl. BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160; 140, 42; Beschluss vom 21. April 2004 - 2 BvR 581/04).
  • BGH, 18.08.2015 - 3 StR 304/15

    Unzulässigkeit der Revision des Angeklagten bei nicht aus dem Tenor selbst sich

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19
    Sonstige Rechtsund Interessenverletzungen durch die Gründe der Entscheidung, die nur die "Unterlagen des Urteils' bilden (vgl. RGSt 4, 355, 359), sind der Überprüfung durch ein Rechtsmittelgericht demgegenüber grundsätzlich entzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15, NStZ-RR 2016, 137).
  • BVerfG, 21.04.2004 - 2 BvR 581/04

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde; allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19
    Zwar kann in seltenen Ausnahmefällen auch ein freisprechendes Urteil durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (vgl. BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160; 140, 42; Beschluss vom 21. April 2004 - 2 BvR 581/04).
  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19
    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich die unmittelbare Beeinträchtigung der Rechte des Rechtsmittelführers aus dem Tenor selbst und nicht nur aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGH, Urteile vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 und vom 26. März 1959 - 2 StR 566/58, BGHSt 13, 75, 77 für den auch hier vorliegenden Fall eines Freispruchs nach dem Grundsatz in dubio pro reo; Beschlüsse vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 376 ff. für einen Freispruch aus rechtlichen Gründen; vom 12. Juli 2016 - KRB 16/15 für das Kartellordnungswidrigkeitenverfahren; Quentin in MüKo-StPO, § 322 Rn. 2 für die Berufung; Knauer/Kudlich in MüKo-StPO, § 333 Rn. 10 für die Revision und allgemein Allgayer in MüKo-StPO, § 296 Rn. 44 ff.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11; vom 18. Juli 2018 - 4 StR 259/18).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 259/18

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 649/11

    Unzulässige Revision (mangelnde Beschwer nach dem Urteilstenor); exklusive

  • BGH, 26.03.1959 - 2 StR 566/58
  • RG, 11.06.1881 - 1297/81

    1. Ist dem freigesprochenen Angeklagten die Anfechtung des Urteils mittels der

  • BayObLG, 29.09.2020 - 206 StRR 277/20

    Zulässigkeit einer Revision des Angeklagten; Sachurteil und Verwerfungsurteil;

    Nach einhelliger Meinung liegt eine Beschwer dann vor, wenn sich der unmittelbare Nachteil aus der Urteilsformel ergibt (st. Rspr.; ausführlich BGH, Beschluss v. 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 608/19, BeckRS 2020, 2151; NJW 1962, 404; BayObLGSt 1977, 143; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.; Paul a.a.O. Rn. 5a; Allgayer a.a.O. Rn. 43).

    Belastungen aus den Urteilsgründen, etwa im Fall einer Freisprechung, genügen demgegenüber nicht (lediglich ausnahmsweise kann die Art der Urteilsbegründung den freigesprochenen Angeklagten in nicht mehr zumutbarer Weise beeinträchtigten, vgl. BGH, BeckRS 2020, 2151).

  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 129/21

    Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wegen Mordanschlags auf eine Mutter und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf ein zulässiger Revisionsangriff grundsätzlich einer Beschwer in der Urteilsformel (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 608/19, StV 2020, 454 mwN).
  • LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Nach der Rechtsprechung können die Entscheidungsgründe - ohne Auswirkungen auf den Entscheidungstenor - nur aus verfassungsrechtlichen Gründen und nur in engen Grenzen eine Nachteilhaftigkeit begründen, insbesondere dann, wenn sie diskreditierenden oder stigmatisierenden Inhalts sind (BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160 f.; 140, 42; BGH, Beschl. v. 21.04.2004 - 2 BvR 581/04; Beschl. v. 28.01.2020 - 4 StR 608/19, Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht